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Steuerrecht
Als Fachanwalt für Steuerrecht biete ich Ihnen steuerliche Betreuung und Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen mit dem notwendigen
Durchsetzungsvermögen gegenüber den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten. Ich betreue und berate bundesweit Personengesellschaften
und natürliche Personen in allen Fragen des Einkommensteuerrechts. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt dabei auf der
Prozessvertretung und der steuerlichen Beratung bei der Anerkennung von Fortbildungskosten (insbesondere Zweitstudium und
Aufbaustudium wie z.B. Master of Business Administration (MBA), Master of Law (LL.M.) usw.). Für Arbeitnehmer, Kleingewerbetreibende
und Freiberufler erstelle ich darüber hinaus die jährlichen Einkommensteuererklärungen.
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